Entsagung von Vernunft
10 Januar 2006 | Rubriziert in: Kartenlegen, NewsKartenleger/innen können aufatmen. Wer als Kunde einem Kartenleger/innen das vereinbarte Honorar nicht zahlt kann sich wegen Betruges strafbar machen. So hat es das Landgericht Ingolstadt entschieden. Vor dem Amtsgericht hatte ein Kartenleger geklagt, weil eine Klientin ihm nicht das vereinbarte Honorar zahlen wollte. Das Amtsgericht wies die Klage aber ab, Begründung: “Der Service sei eine Entsagung von Vernunft. Kartenlegen habe keinen Wert, deshalb sei ein Vermögensschaden nicht eingetreten.”
Das Landgericht ließ die Anklage hingegen zu. Auszüge aus dem Beschluss finden sie auf » lawblog.de
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