Das gerichtliche Mahnverfahren

11 August 2006 | Rubriziert in: Gedanken

Da es ja nicht gerade selten vorkommt, in der letzten Zeit sogar sehr häufig, das der oder die Kartenleger/in stundenlang in Anspruch genommen wird, es dann aber, wenn es an die vereinbarte Vergütung geht, doch gewaltig klemmt, hier mal ein paar Tipps zum Thema “Mahnverfahren” beim Law-Blog. Teil 1 / Teil 2 und Teil 3.

Es ist ja nun nicht so, das Man(n)/Frau nicht gerne gibt, oder auch mal etwas für umsonst macht, gerade dann wenn der Anrufer, die Anruferin in argen finanziellen Schwierigkeiten steckt, aus welchem Grund auch immer.

Auch liegt es ganz klar in der Verantwortung der Kartenlegerin, des Kartenlegers, den/die Klienten/in daraufhinzuweisen, wenn er, oder sie zu oft anruft (Suchtpotential) - aber wenn schon reichlich Geld in den Karten liegt, sonst nichts weiter vorliegt, ausser der immer wieder kommenden Frage: “Wann kommt ER zu mir zurück?” warum wird dann nicht für die erbrachte Dienstleistung gezahlt? Frau geht doch auch nicht ins Restaurant, isst und verschwindet ohne zu bezahlen? Oder doch?

via law blog und robert basic


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Ein Kommentar
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  1. [...] Geschrieben von Elias am 22 Apr 2007 um 10:18 am | Veröffentlicht in: Kartenlegen, Gedanken Na das sieht doch ganz danach aus, als wäre aus einer profitablen Sparte ein defizitäres Geschäft geworden? Wen wunderts, nachdem Spammbrüder die eigentlich korrekten und ehrlichen Abrechnungsmodelle der 0190- und Dialer-Nummern in Verruf und unsere glorreichen Politiker Gesetze in Umlauf brachten, die es dem Anrufenden ermöglichen, auf Teufel komm raus zu telefonieren, aber dann für die erbrachten Dienstleistung nix zahlen zu müssen. [...]

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