Betrug mit Klingeltönen
18 Juli 2008 | Rubriziert in: InternetHandynutzer als Goldesel, die Europäische Kommission will dem ein Ende setzen. Die Kommission will energisch gegen Betrug mit Klingeltönen und überhöhte Gebühren für SMS und mobilen Internetzugang im EU-Ausland vorgehen.
Sie sind in Italien im Urlaub und verspüren plötzlich den Drang, Ihre Lieben in der Heimat zu grüßen. Vielleicht haben Sie daheim auch das Licht brennen lassen. Was tun Sie also? Wie die meisten greifen Sie wahrscheinlich zum Handy und schreiben die eine oder andere SMS.Was Ihnen eventuell nicht bewusst ist: Auslands-SMS können zur Kostenfalle werden. Während ein französischer Tourist in Italien für eine SMS vielleicht mit 30 Cent davonkommt, schlägt sie beim Urlauber aus Tschechien möglicherweise schon mit 42 Cent zu Buche.Den britischen Feriengast in Spanien schließlich könnte seine Schreiblust sogar 63 Cent kosten.
Nach Ansicht von Telekommunikations-Kommissarin Viviane Reding sind diese Gebühren überzogen. Sie hält eine Obergrenze von 11 Cent für angemessen – gegenüber durchschnittlich 29 Cent in den 27 Mitgliedstaaten.
“Die EU-Bürger sollten grenzübergreifend SMS versenden können, ohne dabei unverhältnismäßig zur Kasse gebeten zu werden”, so die Kommissarin.”Roaminggebühren haben das Budget der Handykunden bereits genug belastet.”
Vorschläge für Rechtsvorschriften, mit denen die Anbieter zu einer drastischen Senkung ihrer Tarife gezwungen werden, sollen im Herbst folgen. Damit würde sich die Kommission innerhalb kurzer Zeit zum zweiten Mal auf die Seite der Handynutzer stellen. Erst im Juni 2007 führte die EU Preisobergrenzen für Handytelefonate im EU-Ausland ein.
Wenn die Kommission nun erneut einschreitet, so liegt dies an dem Versäumnis der Wirtschaft, freiwillig zu handeln.Auf den Aufruf der Kommission vom Februar, die Gebühren für SMS zu senken, hat lediglich ein Betreiber reagiert. Die jedes Jahr in der EU verschickten 2,5 Milliarden Auslands-SMS kosten die Handynutzer reichlich zehnmal mehr als die Nachrichten, die sie zu Hause versenden. Darüber hinaus will die Kommission den bösen Überraschungen einen Riegel vorschieben, die Roamingkunden mit ihre Rechnung erleben, nachdem sie eine mobile Internetverbindung genutzt haben.
Abgesehen von Roaminggebühren untersucht die Kommission außerdem irreführende Preisangaben für das Herunterladen von Klingeltönen. Nach einjähriger Prüfung von 500 Websites in der EU, Norwegen und Island geben 80 % der Fälle Anlass dazu, weiterhin der Frage nachzugehen, inwieweit hier gegen Verbraucherrecht verstoßen wird. Eine ähnliche Untersuchung zu Internetangeboten von Fluggesellschaften wurde 2007 durchgeführt.
Beim Herunterladen von Klingeltönen besteht eines der Probleme darin, dass es sich bei vermeintlich kostenlosen Downloads in Wirklichkeit um Abonnements handelt. Zielgruppe einer Vielzahl solcher Websites sind Kinder und Jugendliche.
Quelle: © 2008 Europäische Kommission
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