Erfolgshonorare im Einzelfall künftig zulässig
19 Dezember 2007 | Rubriziert in: Fundstücke, Internet, TextklauDie Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren beschlossen. Künftig können Rechtsanwalt und Mandant eine erfolgsabhängige Vergütung im Einzelfall vereinbaren, wenn der Rechtssuchende ohne diese Möglichkeit davon absehen würde, den Rechtsweg zu beschreiten.

